Rechtsprechung
BVerwG, 17.03.1964 - II C 145.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Widerruf einer Beamtenbestellung wegen eines Strafverfahrens - Anfechtung eines Ministerialerlasses - Inhaltliche Anforderungen an eine Aufklärungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 19.06.1962 - II R 10/59
- BVerwG, 17.03.1964 - II C 145.62
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 08.05.1963 - VI C 78.61
Feststellung der Nichtigkeit der Zurruhesetzung eines Gerichtsvollziehers - …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1964 - II C 145.62
Die Anwendung des § 127 Abs. 1 BRRG wird durch § 137 BRRG auch dann ausgeschlossen, wenn nach dem 1. September 1957 die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes erhoben wird, die Frist für eine Klage auf Aufhebung dieses Verwaltungsaktes aber schon vor Diesem Zeitpunkt in Lauf gesetzt war (im Anschluß an BVerwG VI C 78.61).In dem - den Parteien bekannten - Beschluß vom 8. Mai 1963 - BVerwG VI C 78.61 - hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, daß § 127 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) - BRRG - sowohl für die Zulassung der Revision als auch für die Revisibilität des Landesbeamtenrechts keine Rechtsgrundlage in den Fällen bietet, in denen im Zeitpunkt der Erhebung einer auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes gerichteten Klage die Frist für die Anfechtung dieses Verwaltungsaktes bereits abgelaufen war.
- BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51
Vollstreckung eines Urteils des BVerfG
Auszug aus BVerwG, 17.03.1964 - II C 145.62
- Sollte der Rechtsstreit rechtsgrundsätzliche Fragen aufwerfen, die nicht beamtenrechtlicher Art sind, so wäre deren Klärung im vorliegenden Revisionsverfahren schon deshalb nicht zu erwarten, weil die Anwendung von Bundesrecht im S. für die Zeit vor dem 1. Januar 1957 nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 6, 300 [301/302]). - BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54
Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1964 - II C 145.62
Da das nicht dem Beamtenrecht zuzurechnende Recht, insbesondere das Organisationsrecht und die Reichsversicherungsordnung sowie die in diesem Zusammenhang etwa anzuwendenden allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts (vgl. BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]), hier ebenfalls nicht dem revisiblen Recht zuzurechnen sind, würden die materiell-rechtlichen Ausführungen im angefochtenen Urteil also für den Senat nach § 137 Abs. 1, § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 der Zivilprozeßordnung in vollem Umfang verbindlich sein.
- BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.03.1964 - II C 145.62
Im übrigen hat die Revision auch nicht dargetan, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte, so daß nicht ersichtlich gemacht ist, ob das angefochtene Urteil überhaupt auf der Unterlassung der weiteren Aufklärung beruhen kann (vgl. BVerwGE 5, 12). - BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60
Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1964 - II C 145.62
Der Hinweis der Revision auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, vom 17. Januar 1962 und vom 22. Februar 1962 (BVerwGE 13, 303 und 14, 21) geht fehl. - BVerwG, 22.02.1962 - II C 145.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.03.1964 - II C 145.62
Der Hinweis der Revision auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, vom 17. Januar 1962 und vom 22. Februar 1962 (BVerwGE 13, 303 und 14, 21) geht fehl.